Die Streamerin xFibii hat sich in den letzten Jahren eine beachtliche Community aufgebaut und ist für ihre unterhaltsamen Livestreams bekannt. Doch der jüngste Wirbel um ihr Verhalten abseits der Streaming-Plattform hat bei vielen Menschen für Empörung gesorgt. Dabei geht es nicht nur um Regelverstöße im Straßenverkehr, sondern auch um das Filmen fremder Personen ohne deren Einwilligung. Beide Vorwürfe werfen die Frage auf, wie verantwortungsvoll sie mit ihrer Rolle als öffentliche Person umgeht.
Gefährliches Verhalten im Straßenverkehr
Ein zentraler Kritikpunkt an xFibii ist ihre wiederholte Nutzung des Handys während der Autofahrt. In mehreren Videos und Livestreams ist zu sehen, wie sie während des Fahrens auf ihr Smartphone schaut oder Nachrichten tippt. Besonders brisant: xFibii ist Fahranfängerin, was bedeutet, dass sie sich noch in der Probezeit befindet. Gerade in dieser Phase gelten in Deutschland besonders strenge Vorschriften, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.
Die Nutzung eines Handys am Steuer ist nicht nur illegal, sondern auch extrem gefährlich. Studien zeigen, dass der Blick aufs Smartphone während der Fahrt das Risiko eines Unfalls deutlich erhöht. Schon wenige Sekunden Unachtsamkeit genügen, um eine kritische Verkehrssituation zu verursachen. Es ist erschreckend, dass xFibii dieses Risiko offenbar in Kauf nimmt, obwohl sie in ihren Streams betont, wie wichtig ihr die Sicherheit sei.
Rechtliche Konsequenzen der Handynutzung am Steuer
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Deutschland sieht klare Regelungen vor: Die Nutzung eines elektronischen Geräts wie eines Smartphones ist während der Fahrt nur erlaubt, wenn das Gerät nicht in der Hand gehalten wird. Verstöße gegen diese Vorschrift ziehen Bußgelder, Punkte in Flensburg und bei schwerwiegenden Fällen sogar ein Fahrverbot nach sich. Für Fahranfänger können solche Regelverstöße besonders schwerwiegende Folgen haben, da bereits ein einziger Punkt zu einer Verlängerung der Probezeit führt.
Noch gravierender ist jedoch die moralische Dimension: Als Influencerin erreicht xFibii tausende Zuschauer, darunter viele Jugendliche, die sie als Vorbild betrachten. Ihr Verhalten signalisiert möglicherweise, dass das Benutzen eines Handys am Steuer kein Problem darstellt – ein fatales Signal in einer Zeit, in der Ablenkung am Steuer eine der häufigsten Unfallursachen ist.
Das Filmen fremder Personen ohne Zustimmung
Ein weiterer Vorwurf gegen xFibii betrifft ihr Verhalten in öffentlichen Räumen. In einem Restaurant filmte sie während eines Livestreams andere Gäste, ohne deren Einwilligung einzuholen. Als diese um Privatsphäre baten, reagierte xFibii mit Unverständnis und verteidigte ihr Verhalten mit dem Argument, dass sie keine bösen Absichten habe.
Das Filmen fremder Menschen ohne deren Zustimmung stellt jedoch einen Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild dar. Dieses Persönlichkeitsrecht schützt jede Person davor, gegen ihren Willen fotografiert oder gefilmt zu werden. Insbesondere in einem Restaurant, einem Ort der Entspannung, empfinden viele Menschen solche Handlungen als Eingriff in ihre Privatsphäre.
Die Tatsache, dass xFibii die Sorgen der betroffenen Personen offenbar nicht ernst nimmt, zeigt eine bedenkliche Haltung. Statt Verständnis zu zeigen und ihre Position als öffentliche Person verantwortungsvoll zu nutzen, stellt sie ihre eigenen Interessen in den Vordergrund.
Verantwortung als Influencerin
Das Leben als Influencerin bringt eine besondere Verantwortung mit sich. Menschen wie xFibii erreichen täglich tausende Zuschauer, die ihr Verhalten genau beobachten und sich oft daran orientieren. Gerade junge Fans können das Verhalten ihrer Vorbilder unkritisch übernehmen und als Normalität wahrnehmen.
In den aktuellen Vorfällen verpasst xFibii die Chance, ein positives Beispiel zu setzen. Statt sich für Fehler zu entschuldigen und Besserung zu geloben, zeigt sie sich oft uneinsichtig und verteidigt ihr Verhalten. Dies schadet nicht nur ihrem eigenen Ruf, sondern trägt auch dazu bei, problematisches Verhalten in der Gesellschaft zu normalisieren.